Schutzkonzeptvorlage COVID-19

Stand 21.04.2020

  1. Hände reinigen
    Unmittelbar bei Ankunft werden die Hände gründlich gewaschen & desinfiziert. Es wird ein eigenes Handtuch von der Beraterin zum Abtrocknen der Hände mitgenommen.
  2. Schutzmaske
    Die Beraterin hat eine Schutzmaske zu tragen. Das Tragen einer Schutzmaske für die zu beratenden Kunden ist freiwillig wird aber empfohlen.
  3. Abstand
    Der Abstand von 2m ist wo möglich einzuhalten, wenn Hilfestellung geleistet werden muss beim Einbinden, sollen die Hände erneut desinfiziert werden. Es ist darauf zu achten, nur die Tuchmaterialien und nicht den Körper der Kunden anzufassen.
  4. Umgang mit dem Kind
    Das Kind wird nur von den Eltern gehalten und eingebunden.
  5. Benutzte Tagetücher / Tragehilfen
    Wenn Tagetücher oder Tragehilfen der Beraterin von den Kunden benutzt wurden, werden diese von den Kunden direkt in einen separaten Sack gelegt.
    Nach der Beratung bleiben die TT/TH entweder 48h im Sack oder sie werden unmittelbar gewaschen.
  6. Tragepuppe
    Wird die Tragepuppe der Beraterin von den Kunden zum Üben gebraucht, so wird diese frisch eingekleidet und vor dem Benutzen der Kunden mit einem Desinfektionstuch an Kopf und Händen gereinigt.
    Die Tragepuppe wird nach der Beratung entweder ebenfalls durch die Kunden in den Sack mit dem Tragematerial gelegt und 48h gelagert, oder die Kleidung wird gewaschen und die Puppe desinfiziert.
  7. Nach der Beratung
    Die Hände sind beim Verlassen des Haushaltes erneut zu waschen und zu desinfizieren. 

Anmerkungen

  • Die Anschaffung des Schutzmaterials ist Sache der Beraterin.
  • Wir empfehlen Beratungen bei der Beraterin in Praxisräumlichkeiten und zu Hause zur Zeit auszusetzen. Es sollten nur Beratungen bei den Kunden durchgeführt werden und bereits was möglich ist, telefonisch zu besprechen (dieser telefonische Teil kann zur Beratung dazu verrechnet werden), um den Aufenthalt bei den Kunden möglichst kurz zu halten.
  • Wo eine OnlineBeratung (z.B. via Zoom, Facetime, Skype) möglich, ist diese in Betracht zu ziehen und die Kunden darüber zu informieren.
  • Wir empfehlen, sich am Tag vor der Beratung bei den Kunden zu erkunden, ob sie weiterhin gesund sind und kurzfristige Abmeldungen/Verschiebungen zu akzeptieren.
  • Sollte nach der Trageberatung die Beraterin oder die Kunden Krankheitssymptome aufweisen, muss umgehend Informiert werden und allenfalls in Selbstisolation gegangen werden.

Hinweis

Die Anordnungen des Bundesrates sind bindend und werden durch dieses Schutzkonzept nicht ersetzt oder aufgehoben. Hier können die aktuelle Verordnung: https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/1249.pdf und ganz unten an der Seite können die Erläuterungen heruntergeladen werden. Unter folgendem Link https://bag-coronavirus.ch/downloads/ kann Informationsmaterial des Bundesamtes für Gesundheit heruntergeladen werden. 

Es obliegt der Verantwortung jeder Beraterin sich selbständig über Neuerungen zu informieren und obige Bestimmungen des Bundesrates einzuhalten. Die Trageschule Schweiz entbindet sich von jeglicher Verantwortung im Tätigkeitsfeld der Trageberaterinnen. Das obige Schutzkonzept dient der Orientierung.