Beraten vor Ort ist wieder möglich!

Der Lockdown ist auch an uns nicht spurlos vorbeigegangen. Viele von uns haben umgestellt auf Online-Beratungen, viele beraten zur Zeit gar nicht. Die Coronakrise hat schlichtweg unser Leben auf den Kopf gestellt.

Trotzdem möchten unsere Kinder natürlich weiter getragen werden. Eltern benötigen auch jetzt oder erst recht jetzt unsere Unterstützung. Denn wo ist das Kind sicherer als wenn es getragen wird? Das Tragen schützt das Kind vor Berührungen und verhindert, dass das Kind alles anfassen kann. 

Der Bundesrat hat nun am 16. April 2020 mit der schrittweisen Lockerung entschieden, dass 1:1 Dienstleistungen wie z.B. Coiffeur, Massagen etc. ab dem 27. April 2020 wieder erlaubt sind. Darunter fallen auch Trageberatungen. Dafür muss jede Anbieterin, die wieder öffnen möchte ein Schutzkonzept vorlegen können.

Was heisst das jetzt für uns?

  1. Auch wir gehören zu den Berufsgattungen, welche wieder arbeiten dürfen.
  2. Jede Beraterin muss ein Schutzkonzept nachweisen können. Dieses muss nicht vorgängig eingereicht werden , es muss aber eines vorgelegt werden können und die Beraterin sollte es bei sich haben.
  3. Wir haben für unsere Beraterinnen ein Schutzkonzept erarbeitet, welches wir hier frei zugänglich machen.
    Unser Schutzkonzept darf sowohl von Beraterinnen, als auch von Beraterinnen anderer Trageschulen als Grundlage für ein eigenes Schutzkonzept hergenommen werden.

Das Schutzkonzept kann hier eingesehen und heruntergeladen werden: https://trageschule-schweiz.ch/schutzkonzept-covid-19/